Dr. Paula Piechotta zu den Ergebnissen für den in der Nacht beschlossenen Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): „Es ist fast schon eine Tradition, dass die Ampel im Haushaltsausschuss die Lücken schließen muss, die der Gesundheitsminister nicht füllen konnte. Wie in jedem Jahr mussten wir als Haushälter insbesondere im Bereich internationale Gesundheit und Prävention für ein stabiles Weiterfließen der Mittel sorgen. Das war auch dadurch möglich, dass die Haushälter überflüssig gewordene Mittel für die Pandemiebereitschaftsverträge ermitteln und neu einsetzen konnten. Nicht zuletzt gibt es erhebliche zusätzliche Mittel für die Long-Covid-Forschung – wir sollten aber nicht vergessen, dass auch für andere Krankheitsbilder mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit Forschung mindestens genauso wichtig ist.“

Forschung

Die Ampel-Haushälter heben die Forschungsmittel im Etat des BMG deutlich an – insbesondere für die Bereiche Long-/Post-Covid, Pflege und assistierter Suizid.

  • Im Etat des BMG haben die Haushälter die Mittel für die Versorgungsforschung von 21 Millionen Euro aus dem Regierungsentwurf um 60 Millionen Euro erhöht. Zudem stellen die Haushälter für Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid 52 Millionen Euro bereit. Aus diesem Titel dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen auch Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und Informationsmaßnahmen geleistet werden. Über den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses stehen weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Dr. Paula Piechotta: „Postinfektiöse Erkrankungen wie Post Covid sind nicht abschließend verstanden. Mit nun knapp 150 Mio. € an Forschungsmitteln im Bereich BMG stärken wir die Grundlagen- und Versorgungsforschung erheblich. Es liegt in der Verantwortung sowohl des BMG als auch des BMBF, die vom Haushaltsausschuss zur Verfügung gestellten Gelder nun in einer abgestimmten gemeinsamen Strategie ausschließlich für methodisch hochwertige Forschungsprojekte zu versorgungsrelevanten Fragestellungen einzusetzen. Nicht vergessen werden darf dabei, dass für zahlreiche weitere Krankheitsbilder mit unbeantworteten medizinischen Fragestellungen ebenfalls erhebliche Forschungsgelder notwendig wären, auch wenn die betroffenen Patientengruppen nicht so lautstark sind.“

Gesundheitliche Aufklärung und Prävention

  • Suizidberatung: Mit zusätzlich 500.000 Euro stärkt der Haushaltsauschuss die Umsetzung des Nationalen Präventionsplans im Bereich Suizid zur Finanzierung von MANO – Online-Beratung für suizidgefährdete Erwachsene. Der Haushaltsausschuss hat bereits im letzten Jahr das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, bis zum April 2024 eine nationale Suizidpräventionsstrategie als Teil des Nationalen Präventionsplans vorzulegen. Aus diesem soll hervorgehen, welche Institutionen die Suizidprävention in welcher Form fördern sollen, wie niedrigschwellige Suizidpräventionsangebote in langfristige Therapieformen weitervermitteln können und wie durch Mittel des Bundeshaushalts finanzierte Doppelstrukturen vermieden werden. Bis Sommer kommenden Jahres soll dazu ein Gesetzesentwurf vorliegen.
  • Organspende: Zudem wird mit zusätzlich 452.000 Euro auf insgesamt 5.880.000 Euro die Aufklärungsmaßnahmen zum 2024 startenden Organspenderegister finanziell gestärkt. „Vor dem Hintergrund der in Deutschland weiterhin abnehmenden Zahl der Organspenden und der existierenden Zustimmungspflicht zur Organspende muss die Aufklärung dringend verstärkt werden – das rettet Leben.“
  • Sexuell übertragbare Krankheiten: Die Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten erhalten 3.180.000 Euro mehr als geplant und damit insgesamt 13.080.000 Euro. Die Deutsche Aidshilfe erhält davon 6.500.000 Euro und damit zusätzlich 500.000 Euro. Damit werden bestehende Beratungsangebote wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (liebesleben.de), die Deutsche Aidshilfe e.V., SexSicher (GSSG – Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit), Beratungsstellen von pro familia gestärkt. Die Zahl der Syphilis-Infektionen hat sich in den letzten 20 Jahren verzehnfacht (von circa 800 im Jahr 2000 auf 8300 2022), die Zahl der mit Hepatitis-B-Infizierten nach Angaben des Robert-Koch-Instituts fast verfünffacht (von 3.875 2001 auf 15.990 2022) nahezu verfünffacht. Zudem gab es rund 300.000 Chlamydien-Neuinfektionen. Dr. Paula Piechotta: „Angesichts der deutlich steigenden Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten ist es dringend geboten, dass wir die Aufklärung verstärken.“
  • Suchtprävention: Gleichzeitig haben die drei Ampel-Haushälter die Suchtprävention wie im letzten Jahr um 4 Millionen Euro auf insgesamt 13.214.000 Euro erhöht und damit verstetigt. Das Ministerium hatte dies trotz Aufforderung durch den Haushaltsausschuss erneut nicht selbstständig veranlasst. Für die Umsetzung der Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen der Cannabis-Legalisierung werden zusätzliche 6 Millionen Euro bereitgestellt.
    Dr. Paula Piechotta: „Wir verstärken damit schon zum dritten Mal die Suchtprävention als bekanntem Herzens-Anliegen des Haushaltsausschusses. Angesichts der anstehenden Cannabis-Legalisierung und der teilweise ansteigenden Suchtrisiken in den Pandemiejahren ist dies weiterhin notwendig.“
  • Sepsis: Für die Aufklärung zu Sepsis sind 500.000 Euro vorgesehen. Eine Sepsis (oft auch Blutvergiftung oder Blutstrominfektion genannt) kann als lebensbedrohliche Komplikation bei verschiedensten Infektionskrankheiten entstehen. Dabei wird die körpereigene Reaktion auf eine Infektion fehlreguliert und es kann zu einer Schädigung eigener Organe kommen. Für den Behandlungserfolg ist es entscheidend, die Erkrankung schnell zu erkennen: Umso schneller die Therapie erfolgt, umso höher ist der Therapieerfolg. Pro Jahr sterben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums rund 20.000 Deutsche an einer Sepsis. Die Sepsis ist damit die dritthäufigste Todesursache in Deutschland und gleichzeitig eine der häufigsten und kostenintensivsten Erkrankungen im stationären Sektor. Dabei sollte im Rahmen einer Kampagne über die Frühsymptome und die Notwendigkeit der Behandlung einer Sepsis als Notfall sowie das Potential von Impfungen, der Beachtung der Hygieneregeln und einer konsequenten Behandlung von Infektionen zur Vermeidung von Sepsis aufgeklärt werden. Dr. Paula Piechotta: „Die Sepsissterblichkeit ist in Deutschland im internationalen Vergleich hoch – auch weil das Krankheitsbild in der Bevölkerung zu wenig bekannt ist. Deshalb wollen wir die Aufklärung verstärken und mehr Bewusstsein dafür schaffen, dass Betroffene so schnell wie möglich eine Notaufnahme aufsuchen müssen.“

Weitere Forschungsprojekte:

  • Mit 2,5 Million Euro wird das Projekt „Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege – eine Chance für Technologietransfer und Pflege in der StädteRegion Aachen“ gefördert.
  • Mit 160.000 Euro soll der professionelle Umgang mit Wünschen nach einem assistierten Suizid erforscht werden, insbesondere mit Blick auf die Rolle der Pflegefachpersonen.

Globale Gesundheit

Die Koalition stärkt wie in den Jahren zuvor die Internationale Gesundheit.

  • UNAIDS erhält insgesamt 6,75 Millionen Euro und damit 1,75 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr sowie 4,75 Millionen Euro mehr als zunächst geplant. Das Gemeinsame Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids wurde 1994 ins Leben gerufen, um koordiniert und konzentriert gegen die HIV/Aids-Pandemie vorzugehen.
  • Der Global Health Hub Germany erhält zusätzlich 450.000 Euro und damit insgesamt 900.000 Euro. Gegründet 2019, bringt er Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Think Tanks, Wirtschaft, Jugend, Stiftungen, Internationale Organisationen und Politik in einem unabhängigen Netzwerk mit 1.500 Mitgliedern zusammen.
  • Der World Health Summit erhält 1 Million Euro und damit 500.000 Euro mehr als geplant. Als wichtige Vernetzungsplattform fördert dieser seit 2019 in Berlin den Austausch und die Zusammenarbeit von internationalen Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu drängenden Gesundheitsherausforderungen.
    Dr. Paula Piechotta: „Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass eine funktionierende internationale Gesundheitspolitik auch eine Frage der nationalen Sicherheit ist. Wir stärken hier Deutschlands Rolle und Vorbildfunktion mit insgesamt mehr als 10 Millionen Euro – mehr als vor der Pandemie.“
    Johannes Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Unterausschusses Globale Gesundheit: “Die Corona-Pandemie hat gezeigt: An wenigen Stellen lohnt sich das Investieren so sehr wie in der globalen Gesundheit. Deshalb haben wir als Parlament zentrale Projekte wie den Global Health Hub Germany und UNAIDS nochmal gestärkt.”

Bundesinstitute

Insgesamt 5 Millionen Euro mehr erhalten die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellten Bundesinstitute Paul-Ehrlich-Institut (1.221.000 Euro mehr, insgesamt 3.660.000 Euro), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (1.541.000 Euro mehr, insgesamt 5.473.000 Euro), Robert Koch-Institut (2.238.000 Euro mehr, insgesamt 9.998.000 Euro). Dr. Paula Piechotta: “PEI, BfArM und RKI leisten essentielle Aufgaben für die deutsche Gesundheitsversorgung trotz vom Ministerium vorgegebenen sehr engen finanziellen Spielräumen. Als Ampel-Haushälter geben wir den Instituten nun zusätzlichen Raum zum Atmen und schützen sie vor Sparmaßnahmen des eigenen Ministeriums.“

Kürzung Pandemiebereitschaftsverträge

  • Der Bund hat im Mai 2022 Verträge mit fünf Herstellern geschlossen: Biontech, Curevac/GSK, Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung. Die Verwaltung und das Management dieser Pandemiebereitschaftsverträge übernimmt nun das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und Therapeutika (ZEPAI). Die Verträge sind nicht auf Impfstoffe gegen bestimmte Krankheitserreger begrenzt und decken die Reservierung unterschiedlicher Impfstoffe verschiedener Technologien ab: mRNA-Impfstoffe, Proteinimpfstoffe und Vektorimpfstoffe. Die Vertragspartner müssten sicherstellen, dass die vorgehaltenen Herstellungskapazitäten für eine Jahresgesamtmenge von mindestens 80 Millionen Impfstoffdosen ausreichten. Die Unternehmen haben bis zu zwei Jahre Zeit, um alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen und erreichen dann die Bereitschaftsphase. Das ZEPAI auditiert und prüft die von den Unternehmen erstellten Pandemiebereitschaftspläne. Der Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, umgehend mitzuteilen, wenn ein Vertragspartner die sogenannte Bereitschaftsphase erreicht und dafür zu sorgen, dass eine nicht durch den Bund verursachte Kapazitätsauslastung zu einer Verringerung der Kosten für den Bund führt. Der Bundestag genehmigte Mittel im Volumen bis zu 2,86 Milliarden Euro: 2023 bis zu 156 Millionen Euro, 2024 bis zu 544 Millionen Euro, 2025 bis zu 604 Millionen Euro, 2026 bis zu 604 Millionen Euro, 2027 bis zu 563 Millionen Euro, 2028 bis zu 326 Millionen Euro, 2029 bis zu 59 Millionen Euro. Durch die Aufhebung eines Pandemievertrags verringert sich das notwendige Gesamtvolumen, wodurch für 2024 fast 60 Mio. € (28,65 + wir haben nochmal 30 Mio. rausgenommen) frei werden, aber auch für die nachfolgenden Haushalte verringert sich die Belastung. Dr. Paula Piechotta: „Die Pandemiebereitschaftsverträge wurden bereits bei ihrem Abschluss 2022 im Haushaltsausschuss kritisch gesehen. Knapp 2,9 Mrd. Euro sollten bis 2029 fließen, um den Aufbau von Impfstoff-Produktionskapazitäten in Deutschland zu subventionieren. Jetzt zeigt sich, dass nicht alle Hersteller diese Verträge erfüllen und Gelder frei werden. Es muss sehr genau geprüft werden, ob und in welcher Form Vertragsänderungen dem Interesse des Haushaltsgesetzgebers und der deutschen Steuerzahler entsprechen können.”

Krankenhausinvestitionen
Der Bund hat den Krankenhäusern neben den 25 Milliarden Euro Hilfen während der Corona-Pandemie Ende 2022 bis zu 6 Milliarden Euro über einen Härtefallfonds für die gestiegenen Energiekosten bereitgestellt. Der Haushaltsausschuss hat dazu gefordert, dass die Länder dafür Förderprogramme zur energetischen Sanierung ihre Krankenhäuser auflegen. Da die Länder seit Jahren nicht ihrer finanziellen Verantwortung für die Investitionskosten ihrer Krankenhäuser nachkommen, klaffen hier Lücken von jährlich rund 4 Milliarden Euro laut GKV-Spitzenverband. Der Haushaltsausschuss fordert nun das Bundesgesundheitsministerium auf, von den Ländern mit Nachdruck und unmissverständlich die zeitnahe Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung bei der Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern einzufordern. Sie sollen Fördermittel in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Euro für die nächsten 5 Jahre bereitstellen, mit denen die in den letzten 5 Jahre unterbliebenen Investitionen nachgeholt werden. Zudem solle eine gesetzliche Änderung des Krankenhausgesetzes zur Vereinfachung der Förderfähigkeit von Maßnahmen der energetischen Sanierung und des Klimaschutzes im Krankenhaus als Teil der durch die Länder zu leistenden Investitionskosten geprüft werden, etwa indem die vorgegebene „Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze“ um das Kriterium der Nachhaltigkeit erweitert wird. Die Länder sollen informieren, welche Förderprogramme sie zur energetischen Sanierung der Krankenhäuser, aufgelegt haben. Dr. Paula Piechotta: “Die gesamte Kliniklandschaft muss energieeffizienter werden, gerade auch für die Zeit nach den Härtefallhilfen. Mittelfristig müssen die Länder ihrer Kernaufgabe Krankenhausinvestitionsfinanzierung gerecht werden und den von ihnen verursachten Investitionsstau in den Kliniken auflösen. Hier müssen die Länder liefern – gerade auch angesichts der immensen Herausforderungen der Klimakrise und angesichts der guten Finanzlage der Länder im Vergleich zum Bund.”

Notaufnahmeregister

Die Anbindung der Notaufnahmeregister in die Krankenhauskapazitäts-Surveillance erhält 2 Millionen mehr und damit insgesamt 3 Millionen Euro. Das Notaufnahmeregister des Aktionsbündnisses zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin (AKTIN) ist eine standardisierte elektronische Infrastruktur liefert Daten zur Patientenversorgung in der Notaufnahme für die Gesundheitsberichterstattung, Qualitätssicherung und Versorgungsforschung. Dr. Paula Piechotta: „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Erfassung der Behandlungs-Kapazitäten in den Notaufnahmen relevant für die Krisenbewältigung ist. Wir erhöhen die Mittel, damit mehr Krankenhäuser abgebildet und damit die Transparenz und Reaktionsfähigkeit der deutschen Notfall-Kapazitäten endlich im 21. Jahrhundert ankommen können.“

Sprachmittlung
Der Titel„Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen“ wird um 100.000 Euro auf insgesamt 1.350.000 Euro.Die zusätzlichen Mittel sind zur Finanzierung eines Projektes zur Entwicklung modellhafter digitaler Maßnahmen zur Sprachmittlung im medizinischen Bereich vorgesehen. Sprachmittlungen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen sind keine Gesundheitsleistung und werden daher nicht von den Krankenkassen erstattet. Bei stationären Behandlungen zahlen jedoch in der Regel die Krankenhäuser die Kosten. Sprachmittlung soll laut Koalitionsvertrag auch mit Hilfe digitaler Anwendungen im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V werden.

Kindergesundheit
Die Förderung der Kindergesundheit wurde um 260.000 Euro erhöht. Mit den Mitteln soll der Beitrag des Kinderformularium.de zur Arzneimittelinformationslage bei Kindern und Jugendlichen gewürdigt und unterstützt werden. Der Betrag geht an die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jungendmedizin. Projektleitung hat das Universitätsklinikum Erlangen und dort Frau Prof. Dr. Antje Neubert.