Diäten

Die Entschädigung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sog. Diäten, belaufen sich aktuell auf 11.227,20 € (Stand: 1. Juli 2024). Abgeordnete sollen eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung beziehen. So ist es in Artikel 48, Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt. Näheres regelt darüber hinaus das Abgeordnetengesetz. Abgeordnete versteuern ihr Einkommen wie jede_r andere auch und zahlen Beiträge zur Krankenversicherung. Die Diäten werden jährlich angepasst. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindexes, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Das heißt demnach auch, dass die Diäten sinken können, wie es 2021 erstmals der Fall war. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches gibt es nicht.

 

Aufwandspauschale und Büroausstattung

Zur Ausübung des Mandats erhalten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine steuerfreie Aufwandspauschale, die monatlich 5.051,54 € beträgt (Stand: 1. Januar 2024). Damit sollen Aufwendungen getragen werden, die der Ausübung des Mandats dienen, wie z. B. die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros sowie Miete und Zusatzkosten für einen Zweitwohnsitz in Berlin.

Darüber hinaus kann jede_r Abgeordnete bis zu 12.000 € pro Jahr für die Büroausstattung über die Bundestagsverwaltung abrechnen. Dazu gehören z. B. Büro- und Informationsmaterial, technische Ausstattung inkl. Zubehör sowie Telefonkosten.

Außerdem werden die Mittel der Kostenpauschale eingesetzt für Informationsmaterial, Druckerzeugnisse, Verpflegung von Mitarbeiter_innen und Hotelübernachtungen in Berlin, da ich keine Zweitwohnung in Berlin besitze.

 

Mitarbeiter_innenpauschale

Für die Unterstützung der mandatsbezogenen Arbeit steht allen Abgeordneten des Bundestages eine Pauschale von bis zu 25.874 € zur Verfügung (Stand: 1. März 2024). Die Auszahlung der Gehälter erfolgt über die Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiter_innen. Davon ausgeschlossen sind alle Personen, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind sowie derzeitige oder frühere Lebenspartner. In meinem Team arbeiten aktuell drei Mitarbeiter_innen in Leipzig und fünf Mitarbeiter_innen in Berlin, mit unterschiedlichen Stundenumfängen zwischen 10 und 39 Wochenstunden.

 

Altersentschädigung und Übergangsgeld

Abgeordnete zahlen während ihrer Mandatszeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten auch keine Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung. Als Ausgleich und zur dauerhaften Sicherung ihrer Unabhängigkeit haben Sie stattdessen ab dem ersten vollständigen Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag pro Jahr Anspruch auf 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung im Alter. Das Eintrittsalter ist wie bei der gesetzlichen Rente das vollendete 67. Lebensjahr.

Scheiden Abgeordnete aus dem Bundestag aus, haben Sie Anspruch auf ein Übergangsgeld. Dies soll den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen, da Abgeordnete keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhalten sie einen Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung, nach einer Wahlperiode also vier Monate lang, insgesamt höchstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

 

Lobbyregister

Das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen will ich mit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit stärken, dafür setze ich mich im Bundestag ein. Grundsätzlich unterstütze ich auch die Offenlegung von Terminen von Abgeordneten mit Interessensvertreter_innen und mache diese auf meiner Homepage unter „Aktuelles“ einsehbar.

Wir brauchen verbindliche Regeln für alle Abgeordneten für mehr Transparenz bei Terminen mit registrierten Lobbyist_innen. Dabei muss auch das freie Mandat der Abgeordneten berücksichtigt sein. Das Lobbyregister in seiner jetzigen Form weist weiterhin erhebliche Lücken auf. Auch fehlt ein legislativer Fußabdruck. Deshalb hat für mich hohe Priorität das Lobbyregister nachzuschärfen.

 

Nebeneinkünfte

Bis zu meiner Wahl in den 20. Deutschen Bundestag war ich vollumfänglich als Radiologin am Universitätsklinikum in Leipzig tätig.

Geltend seit dem 01.04.2022 habe ich mit dem MedVZ des Leipziger Universitätsklinikums einen Arbeitsvertrag geschlossen. Mein Arbeitsumfang beträgt diesem Änderungsvertrag zufolge zwei Arbeitstage im Monat. Die Terminierung der Arbeitstage im Klinikum ist nicht vertraglich festgelegt und richtet sich nach den Sitzungsterminen im Deutschen Bundestag. Das Gehalt aus der Tätigkeit am Klinikum beträgt zurzeit monatlich 667,26 € brutto.

 

Aufwandsentschädigung als Stadträtin

Zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wurde ich zur Stadträtin der Stadt Leipzig gewählt. Seit der Konstituierung des Stadtrates im September 2024 übe ich dieses ehrenamtliche kommunale Mandat aus. Damit verbunden ist eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich aus monatlichen Grundbeträgen sowie Sitzungsgeldern zusammensetzt und damit in ihrer Höhe variiert. Im Folgenden sind die Bestandteile genau beziffert:

  • Die monatliche Grundpauschale beträgt 612,5 €.
  • Die monatliche Mobilitätspauschale beträgt 104,9 €.
  • Pro Stadtratssitzung, an der ich teilgenommen habe, erhalte ich ein Sitzungsgeld in Höhe von 122,6 €.
  • Pro Ausschusssitzung, an der ich teilgenommen habe, erhalte ich ein Sitzungsgeld in Höhe von 61,3 €.