Im Rahmen seiner heutigen Sitzung (05.06.2024) hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mehr als 100 Millionen Euro für Projekte zur Förderung der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel freigegeben. Davon fließen 25,7 Millionen Euro in die ostdeutschen Bundesländer und knapp 7,9 Millionen Euro nach Sachsen.
Dazu Paula Piechotta, Grünes Mitglied im Haushaltsausschuss:
Extremwetter zwischen Starkregen und Dürren sind als Folgen der Klimakrise in unseren Kommunen schon jetzt deutlich spürbar. Überschwemmungen, extreme Hitze und vertrocknetes Stadtgrün gehören in den letzten Jahren zur neuen, traurigen Realität. Mit der heute beschlossenen Förderung unterstützen wir die Kommunen mit ihren Projekten vor Ort bei der dringend gebotenen konsequenten Klimaanpassung.
5 Kommunen aus Sachsen werden mit Mitteln aus dem Bundesprogramm gefördert: Leipzig, Dresden, Böhlen, Glauchau und Thum. Die Vielfalt der eingereichten Projekte zur klimaangepassten Grün- und Freiraumentwicklung ist dabei hoch. So erhält beispielsweise Leipzig rund 3,6 Millionen Euro für den Stephaniplatz im verdichteten Leipziger Osten, der in den kommenden Jahren zu einer Klimakomfortinsel weiterentwickelt werden soll. 500.000 Euro erhält Böhlen zur Gestaltung des Kulturparks im Rahmen des Masterplans entlang der Grünen Pleiße.
Paula Piechotta:
Städte heizen sich in der Klimakrise besonders stark auf. Deswegen schaffen wir hier gezielt Abkühlung – gerade auch für ältere Menschen.
Die Ampelkoalition hat ein erhebliches Interesse an einer klimagerechten Stadtentwicklung und will Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der durch die klimatischen Veränderungen bedingten Herausforderungen unterstützen. Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen daher konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.
Gefördert werden laut Projektaufruf u. a. die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume, bedeutsame Parkanlagen, großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln, die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen und die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten.
Antragsberechtigt sind dabei Städte und Gemeinden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 6 Millionen Euro pro Projekt. Insgesamt stehen in dieser Förderrunde 100 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Erstmalig bewilligt wurden Projekte für dieses Bundesprogramm im November 2020. Es folgten zwei weitere Tranchen im Juni 2021 und März 2023.