Der Antrag

Ein grünes Wahlprogramm für 2013 – der Entwurf liegt vor, 183 Seiten lang. Auf der kommenden Bundesdelegiertenversammlung vom 26. – 28. April soll er debattiert werden. Wider zumindest mein Erwarten wird es eine ganze Reihe an gesundheitspolitischen Änderungsanträgen geben. Die haben wir hier mal eben schnell gesammelt und minimalistisch kommentiert – ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit (denn der persönliche Wurzelwerk-Account funktioniert mal wieder nicht; )

Der Vorschlagstext des Entwurfs ist hier veröffentlicht und liest sich so:

2. Grüne Bürgerversicherung: gerechte Finanzierung des
Gesundheitssystems
In der gesetzlichen Krankenversicherung stehen Gesunde und Kranke, Junge und Alte sowie Gut- und Geringverdienende solidarisch füreinander ein. Kinder sind kostenlos mitversichert. Doch die Solidargemeinschaft ist nicht vollständig. Unser
Gesundheitssystem ist in Schieflage geraten. Die etwa 10% Privatversicherten werden privilegiert und erhalten Vorzugsbehandlungen. Gut verdienende Angestellte, BeamtInnen, viele Abgeordnete und die meisten Selbstständigen gehören der privaten Krankenversicherung an. Als Privatversicherte versichern sie nur ihr eigenes, meist
unterdurchschnittliches Krankheitsrisiko. Zum Solidarausgleich tragen sie so nicht bei.
Diese Zwei-Klassen-Medizin in unserem Gesundheitswesen wollen wir beenden.
Unsere Alternative ist die grüne Bürgerversicherung: Eine für Alle, statt jeder für sich.
Dagegen will Schwarz-Gelb den Solidarausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter abbauen. Die steigenden Gesundheitsausgaben sollen über pauschale Zusatzbeiträge alleine den Versicherten aufgebürdet werden. Wir dagegen wollen mehr, nicht weniger Solidarität. Die grüne Bürgerversicherung bezieht alle Bürgerinnen und Bürger in die Solidargemeinschaft ein. Gleichzeitig wird die paritätische Finanzierung zwischen ArbeitgeberInnen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder hergestellt.
Die grüne Bürgerversicherung sorgt aber nicht nur für die Stärkung der Solidarität. Sie ist ein entscheidender Schritt zu einer soliden Finanzierung des Gesundheitswesens,
denn wir verbreitern die finanzielle Basis. Zukünftig wollen wir alle Einkommensarten gleich behandeln und zur Finanzierung heranziehen. Also neben Arbeitseinkommen und Renten auch Kapitaleinkommen, zum Beispiel durch Aktiengewinne, Zinsen und Mieteinnahmen. Zudem heben wir die Beitragsbemessungs-grenze auf das in der Rentenversicherung geltende Niveau. Das schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitswesen in dem es Gutverdienende fairer beteiligt, macht die Finanzierung
zukunftsfest und schafft Raum für Beitragssatzsenkungen.
Die grüne Bürgerversicherung sorgt für mehr Wettbewerb um Qualität und Patientenorientierung. Die Bürgerversicherung ist keine Einheitsversicherung – sowohl gesetzliche Kassen als auch private Krankenversicherer können die Bürgerversicherung anbieten. Der gesetzlich festgelegte Einheitsbeitragssatz in der
Krankenversicherung wird abgeschafft. Stattdessen entscheiden die Krankenkassen selbst über die Höhe der Beiträge. Dabei gelten für alle dieselben Regeln: Versicherte dürfen wegen ihres Alters, ihres Geschlechts oder möglicher Vorerkrankungen nicht
benachteiligt werden. Die Beiträge sind strikt einkommens-bezogen zu erheben. Zuzahlungen werden abgeschafft.
Die grüne Bürgerversicherung unterstützt Familien mit Kindern. Kinder werden kostenlos mitversichert, zeitlich begrenzt auch Verheiratete bzw. LebenspartnerInnen, die nicht erwerbstätig sind, aber Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen. Für alle anderen Ehepaare und für eingetragene Lebens-gemeinschaften wird ein Beitragssplitting eingeführt. Damit wird die Bevorzugung von Alleinverdienerpaaren mit einem überdurchschnittlichen Haushaltseinkommen beendet und die negativen Erwerbsanreize für Ehefrauen abgeschafft.

3. Grüne Gesundheitspolitik: ganzheitlich und präventiv
Die grüne Bürgerversicherung bietet die stabile Grundlage für die notwendige Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Und die ist notwendig. Denn im Zuge des demografischen Wandels wird der Anteil chronisch und mehrfach sowie psychisch erkrankter Patientinnen und Patienten deutlich ansteigen. Gerade diese PatientInnen aber sind auf eine verzahnte Behandlung ohne Unterbrechungen und Informationsverluste angewiesen. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen
Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsberufe muss deshalb in unserem Gesundheitswesen zur Regel werden. Die finanziellen und rechtlichen Barrieren, die einer Gesundheitsversorgung „Hand in Hand“ entgegenstehen, wollen wir beseitigen.
Dazu gehört auch, die Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen zu verändern und Pflegefachkräfte in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Die Bereitschaft
und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit muss schon in der Ausbildung gefördert werden.
Eine gute Gesundheitsversorgung muss auch auf dem Land und in sozial benachteiligten Stadtteilen selbstverständlich sein. Auch in ihnen wollen wir die medizinische und gesundheitliche Versorgung sichern und verbessern. Zudem wollen
wir die Möglichkeiten im Bereich E-Health, vor allem Telemedizin, besser nutzen, um hochwertige medizinische Versorgung flächendeckend zu gewährleisten.
Patientinnen und Patienten müssen Wahlmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Behandlungsarten auch unter Einbeziehung anerkannter alternativer
Behandlungsmethoden haben.
Ob bei künstlichen Hüftgelenken, Herzschrittmachern oder Brustimplantaten – Sicherheit, Wirksamkeit und Nutzen von Medizinprodukten muss verbessert werden.
Dazu gehören ein europaweit einheitliches staatliches Zulassungsverfahren für Hochrisikoprodukte, strenge Vorgaben für klinische Studien, ein Medizinprodukteregister und eine bessere Nutzenbewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Notwendig ist zudem eine Produkthaftpflicht für Medizinproduktehersteller.
Die kürzlich eingeführte Nutzenbewertung neuer Arzneimittel ist ein wichtiger Schritt. Sie ermöglicht, den Preis eines Medikaments davon abhängig zu machen, welcher Patientennutzen mit ihm verbunden ist. Blockadeversuchen der Pharmaindustrie werden wir entschieden entgegen treten. Damit alle Informationen zu einem Arzneimittel in seine Bewertung einfließen können, werden wir die Pharmaunternehmen verpflichten, alle Arzneimittelstudien registrieren zu lassen und deren Resultate zu veröffentlichen. Perspektivisch streben wir eine Angleichung der Preisregulierung und der Regelungen zur Qualitätstransparenz für Arzneimittel innerhalb der EU an.
Menschen mit Behinderungen sind im Gesundheitssystem häufiger als Andere Bevormundung und Entscheidungen über ihren Kopf hinweg ausgesetzt. Wir streben ein inklusives Gesundheitssystem an, das auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingeht und alle notwendigen präventiven, diagnostischen, therapeutischen sowie rehabilitativen Maßnahmen ermöglicht. Das schließt die Qualität der Unterstützung mit ein, beispielsweise durch Versorgung mit hochspezialisierten Hilfsmittel zur Kommunikation und Mobilität.
Die Barrieren medizinische Leistungen zu nutzen, wollen wir für Menschen mit Migrationsgeschichte abbauen. Für Flüchtlinge muss zumindest der Zugang zur gesundheitlichen Grundversorgung gesichert sein.
Zu einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung tragen informierte Patientinnen und Patienten bei, die ihre Bedarfe selbstbewusst vertreten und ihre Behandlung mitgestalten können. Dazu brauchen sie zuverlässige Informationen über die Qualität von Therapien und Versorgungsangeboten. Doch die mangelhafte Qualitätstransparenz ist eine der großen Schwachstellen im deutschen Gesundheitswesen. Benötigt wird
eine Art „Stiftung Warentest“ im Gesundheitswesen, die zuverlässige Qualitätsinformationen sammelt und allgemeinverständlich aufbereitet. Wir treten für den weiteren Ausbau der Unabhängigen Patientenberatung ein. Darüber hinaus erforderlich ist eine Stärkung der Patientenrechte. So müssen Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern mehr Rechte vor Gericht erhalten. Wir setzen uns für eine Beweiserleichterung für geschädigte Patientinnen ein. Für Patienten, die im Zusammenhang mit ihrer Behandlung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben, ohne dass eindeutig ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, wollen wir einen Haftungs- und Entschädigungsfonds einrichten.
Um dem Ziel einer guten Gesundheit für alle näher zu kommen braucht es vor allem präventive Anstrengungen in den verschiedensten Politikfeldern. Von der Ernährung,
über die Stadtplanung, die Umwelt- und Verkehrspolitik, bis hin zur Schul- und Drogenpolitik. Gesundheitliche Belastungen entstehen in der Lebensumgebung und im Alltag der Menschen. In der Kindertagesstätte, der Schule, am Arbeitsplatz oder im
Wohnquartier. Und diese Belastungen sind sozial ungleich verteilt. Studien zeigen immer wieder, dass sich die Gesundheitsrisiken bereits bei Kindern und Jugendlichen
auf die 20% konzentrieren, die aus sozial benachteiligten Familien oder Familien mit Migrationshintergrund kommen. Dem wollen wir entgegen wirken. Wir wollen Gesundheit fördern, nicht nur Krankheit behandeln. Und wir wollen die
Ungleichverteilung von Gesundheitschancen reduzieren. Deshalb schaffen wir mit einem Präventionsgesetz eine verlässliche Grundlage für eine gute, wohnortnahe, allen zugängliche und bezahlbare Gesundheitsvorsorge. Wirksame Gesundheits-förderung findet vor Ort in den Kommunen statt. Das Präventionsgesetz sorgt auch für eine gerechte Finanzierung und eine sinnvolle Steuerung der Gesundheitsförderung und
Prävention, an der wir alle Sozialversicherungsträger und auch die private Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen.
Wir wollen das durch zahlreiche Skandale schwer beschädigte Vertrauen in das System der Organtransplantation wieder aufbauen. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass es bei Organspenden gerecht und mit rechten Dingen zugeht.
Das geht nur durch absolute Transparenz, rechtsstaatliche Strukturen und durch ständige Qualitätsprüfungen, Deshalb setzen wir uns für die Schaffung einer öffentlichrechtlichen Einrichtung ein, die die Organspende in Deutschland koordiniert und die Aufsicht über die am Transplantationswesen beteiligten Akteure wahrnimmt.

Insgesamt ein netter, versöhnlicher Text. Ein großer Schwerpunkt wird gesetzt auf die grüne BürgerInnenversicherung – auch weil für dieses Thema die detaillierteste Beschlusslage vorliegt  – viele weitere wichtige und neuere Themen wie die stärkere Regulierung des Medizinproduktemarktes, Organspende und die mangelhafte Transparenz der Behandlungsqualitäten werden genannt. Zudem wird die Alternativmedizin nur in einem Nebensatz erwähnt.

Die Änderungsanträge

Ein eigenes Kapitel Gesundheit im Wahlprogramm (2 Anträge)

AntragstellerInnen: Fred Konrad (KV Zweibrücken) u.a.

Einfügen als Einleitung eines eigenen Gesundheitskapitels Teilhaben an guter Gesundheitsversorgung und Pflege:

Wir brauchen in der Gesundheitsversorgung dringend einen kulturellen Wandel, in dem der Mensch im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik stehen muss. Grüne Gesundheitspolitik zielt auf Grund seiner ganzheitlichen Betrachtung auf die Lebensqualität der Menschen und orientiert sich am Ansatz der präventiven Gesunderhaltung und Förderung von gesundem Leben. Unser Gesundheitssystem muss die Besonderheiten der soziokulturellen Vielfalt in unserer Gesellschaft berücksichtigen. Der in den letzten Jahren rasant fortschreitenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens treten wir entschieden entgegen. Die Interessen der Patientinnen und Patienten müssen in der Versorgung im Mittelpunkt stehen und nicht Gewinnmaximierungen von Konzernen.

beziehungsweise

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

 

Zeile 101 ff

„Gesundheitspolitik“ wird ein eigenes Kapitel mit einer eigenen Überschrift

Neues Kapitel H: Teilhaben an guter Gesundheitsversorgung und Pflege

Als grüner, gesundheitspolitisch interessierter Mensch kommt man sich in seiner eigenen Partei ja meist sträflichst vernachlässigt vor (das ist u.a. auch die Motivation für dieses Blog). Dass es im Wahlprogramm kein eigenes Kapital zu Gesundheit geben soll fällt da fast gar nicht mehr auf, selbst wenn Gesundheitspolitik zumindest für rot-grüne WechselwählerInnen durchaus relevant sein soll. Auf diese Art und Weise ein eigenes Kapitel Gesundheit zu fordern ist ein weiterer Versuch, grüne Gesundheitspolitik aus ihrem Schattendasein zu holen – und damit sehr begrüßenswert ; )

Mal wieder die Beitragsbemessungsgrenze

AntragstellerInnen: Fred Konrad (KV Zweibrücken) u.a.

S. 70, in Zeile 125:

„Zudem heben wir die Beitragsbemessungsgrenze auf das in der Rentenversicherung geltende Niveau.“

ersetzen durch:

„Die Beitragsbemessungsgrenze schafft Beitragsvorteile für Besserverdienende. Wir werden sie deshalb auf das in der Rentenversicherung geltende Niveau anheben und Modelle prüfen, weiter bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen.“

Über diesen Punkt wurde zur BDK in Freiburg ausführlichst gestritten und abgestimmt, das Ergebnis steht im vorliegenden Entwurf. Jetzt wieder diese Diskussion aufmachen zu wollen ist legitim. Als bislang einzige Änderungsantrag zum Kapitel BürgerInnenversicherung zeigt er aber, dass die meisten Grünen den Freiburger Kompromiss v.a. auch zwischen den Flügeln akzeptieren wollen.

Ergo wird er wohl kaum durchkommen, zu mal es für die Grünen selbstverständlich ist für die Schließung von Gerechtigkeitslücken zu kämpfen.

Ambulante Leistungen auch in Krankenhäusern

AntragstellerInnen: Fred Konrad (KV Zweibrücken) u.a.

S. 71, nach Zeile 158, ist folgender Text einzufügen:

Das deutsche Gesundheitssystem zeichnet sich durch besonders hohe Hürden zwischen den Sektoren, vor allem zwischen ambulanter Versorgung und den Krankenhäusern aus. Diesem Nachteil für die Patienten möchten wir entgegenwirken durch eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich einer Öffnung der Krankenhäuser für nicht-stationäre Leistungen, wo dies  im Interesse der Patientenversorgung erforderlich ist.

Diese Forderung dürfte eine Zumutung für die meisten niedergelassenen ÄrztInnen in Deutschland sein, denn bei einer vollständigen Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen träten sie in direkte Konkurrenz zu diesen. Umso bemerkenswerter, dass dieser Antrag u.a. von einem Niedergelassenen initiiert wurde. Er setzt damit ein Zeichen, dass für die bessere, hier verzahntere Versorgung von PatientInnen,  lieb gewordene Privilegien der verschiedenen Berufsgruppen aufgegeben werden müssen. Interessant ist diese Forderung vor allem auch, weil der Trend bisher eher in die umgekehrte Richtung weist; man denke nur an die kommende spezialfachärztliche Versorgung. Insgesamt würde eine Umsetzung die Kosten im Gesundheitssystem eher treiben als verkleinern: Krankenhäuser würden sich selbst PatientInnen zuweisen, einer großen Mengenausweitung stünde dann nur noch wenig entgegen.

“Ortsnah, bedarfsgerecht und inklusiv” statt “ganzheitlich und präventiv”

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

Zeile 146: gestrichen wird „ganzheitlich und präventiv“ und stattdessen eingefügt:

“Grüne Gesundheitspolitik: Ortsnah, bedarfsgerecht und inklusiv”

Ein eigentlich sehr spannender ÄA. Der Entwurfstext spricht mal wieder von “ganzheitlicher und präventiver” Gesundheitspolitik wie in den vergangenen zehn Jahren und benennt damit zwei Nischenthemen des Gebiets: Weder Komplementärmedizin noch Prävention gehören aktuell wirklich zu den wichtigen Problembereichen im Gesundheitswesen. Sie stehen aber für die traditionelle grüne Gesundheitspolitik, die sich genau mit diesen Themen zufrieden gibt und bei den wirklich großen gesundheitspolitischen Fragen die Positionen der SPD übernimmt.

Wenn jetzt die BAG als Alternative “Ortsnah, bedarfsgerecht und inklusiv” formuliert, dann kommt das einem sich in den letzten Jahren abzeichnendem Paradigmenwechsel gleich: Die Versorgungsfragen werden in den Mittelpunkt gestellt, sowohl die Frage der ambulanten Versorgungslücken (“ortsnah”) als auch die Rationierungsdebatte (“bedarfsgerecht”).

In meinen Augen ein unglaublich wichtiger Änderungsantrag.

Ambulante Versorgung und Vergütung, Aufwertung der Pflegeberufe

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

Zeile 147 – 152 bis … angewiesen streichen und stattdessen einfügen:

„Ziel grüner Politik ist es, die wohnortnahe gesundheitliche Versorgung weiter zu verbessern und den Zugang zu medizinischer Versorgung hoher Qualität unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Herkunft und sozialer Lage sicherzustellen. Dies ist wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge. Die medizinische und gesundheitliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen wollen wir sichern und verbessern. Darum werden wir die ambulante, wohnortnahe Versorgung stärken und gemeinsam mit den AkteurInnen im Gesundheitswesen Quartierskonzepte für eine sozialraumorientierte Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung befördern. Diese soll bedarfsgerecht und barrierefrei sein.

Kern muss eine Primärversorgung sein, in der Haus- und KinderärztInnen sowie die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe auf Augenhöhe zusammen arbeiten. Dafür sind u.a. die Aufwertung des Berufsbildes der HausärztInnen sowie der Pflege, eine veränderte Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen und ein Vergütungssystem erforderlich, das die besonderen Leistungen der Primärversorgung, wie die Beratung und Begleitung der PatientInnen, berücksichtigt. Hausarztverträge können dabei ein Beitrag sein, um eine wohnortnahe Primärversorgung zu gewährleisten und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Auch bei rückläufigen Kinderzahlen muss die medizinische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen ambulant und stationär möglichst wohnortnah gewährleistet und durch angemessene Vergütungssysteme sichergestellt werden.“

Hier wird ein neuer Schwerpunkt zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung kreiert, der nebenbei noch die Aufwertung der Pflegeberufe fordert. Neben dem groben Umreißen der Ziele sind hier jedoch die konkreten Ansätze zum Erreichen dieser Ziele allenfalls schemenhaft skizziert, was schade ist.

Nichtsdestotrotz ein guter Änderungsantrag.

DRG-System abschaffen

AntragstellerInnen: Thomas Weigel (KV Wiesbaden) u.a.

Nach Zeile 160 einfügen, 1. Absatz

„Wir wollen das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) weiter entwickeln: Künftig muss die Qualität der Leistungen und die Behandlungsergebnisse eine größere Rolle spielen.“

Ersetzen durch:

Wir wollen das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) durch ein anderes Vergütungssystem ersetzten.

In der Begründung zum ÄA wird deutlich, dass der Initiator dieses Antrags nicht das derzeitige Vergütungs-System weiterentwickeln möchte, sondern auch Outcome-bezogene Vergütungsmodelle (“Pay for Performance” genannt) und die damit verbundenen Qualitätsindikatoren ablehnt: “Die Qualität wird in erster Linie durch die Ausbildung, Qualifikation, Motivation und  Anzahl der MitarbeiterInnen im Krankenhaus bestimmt und nicht durch externe Qualitätsüberwachungsinstrumente. Wenn die Qualität und das Behandlungsergebnis eine größere Rolle spielen soll, klingt dies im ersten Moment vernünftig. Bei genauerem Hinsehen ist dies die Vorstufe von „ Pay for Perfomance“. Wer bestimmt was ein gutes Behandlungsergebnis ist?” (Zitat aus der Antragsbegründung).

Damit bleibt aus seiner Sicht jedoch nur eine Rückkehr zum Krankenhaustagegeld. Was in unseren Augen eine wenig tragfähige Alternative ist. Krankenhausfinanzierung ist ein wahnsinnig komplexes Feld. Hier ist es weder klug etwas komplett zu bejubeln, noch etwas komplett zu verteufeln. Es ist und bleibt der Versuch möglichst gute Anreize zu setzen. Dies gelingt wahrscheinlich am ehesten durch beständige Verbesserung. Eine etwas ausführlichere Bewertung dieses Änderungsantrages auch noch in diesem Beitrag von Pascal.

Irgendwas mit Krankenhausfinanzierung

AntragstellerInnen: Marret Bohn (KV Rendsburg-Eckernförde) u.a.

Nach Zeile 160 einfügen:

„Die Krankenhausversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Viele kommunale Krankenhäuser sind von CDU und FDP in die roten Zahlen getrieben worden. Daher werden wir Grüne eine transparente, einheitliche und ausreichende Finanzierung der Krankenhausbehandlung auf den Weg bringen. Die zunehmende Privatisierung und Ökonomisierung des Gesundheitswesens lehnen wir ab. Wichtig ist uns, dass Patientinnen und Patienten im ambulanten, im teilstationärem und im stationären Bereich nach medizinischen Qualitätsstandards unter ethischen Gesichtspunkten behandelt werden.“

In diesem Text steckt keine einzige konkrete Forderung. Irgendwas mit Krankenhausfinanzierung, und irgendwie gegen “Ökonomisierung”. Dabei gäbe es zum Punkt Krankenhausfinanzierung mit der aktuellen dualen Finanzierung durch GKV und Länder durchaus erhebliches Diskussionpotential. Aber nun gut. Mit diesem Antrag wird das nicht passieren, er bleibt leider inhaltsleer. Man könnte hier auf die Veränderung der Finanzierungsstruktur eingehen, den problematischen Investitionsstau, die Probleme der Universitätsklinika, die Heterogenität der privaten Träger und so weiter… Aber gut. Mit diesem Antrag wird das nicht passieren, er bleibt leider inhaltsleer.

Memo an uns: Zur Krankenhausfinanzierung könnten wir mal etwas schreiben.

Krankenhausversorgung/Qualitätsorientierte Vergütungsreform/Arbeitsbedingungen im Gesundheitssystem

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

Nach Zeile 160 einfügen:

„Die Krankenhausversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge! Für deren Aufrechterhaltung ist die Sicherung der Trägervielfalt unverzichtbar. Doch mit ihrer Krankenhauspolitik im Zickzack-Kurs und unterlassenen Strukturreformen hat die Bundesregierung vor allem viele kommunale Krankenhäuser in die roten Zahlen getrieben. Die schwierige Situation in den Kliniken geht vor allem zu Lasten der Beschäftigten, insbesondere in der Pflege. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen deshalb eine Wende auch in der Krankenhauspolitik. Für mehr Patientenorientierung und um eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu gewährleisten, wollen wir die Voraussetzungen für eine enge Verzahnung und Vernetzung der Krankenhäuser untereinander sowie mit den ambulanten Strukturen vor Ort verbessern. Deswegen streben wir perspektivisch unter anderem einen einheitlichen Vergütungsrahmen für alle fachärztlichen Leistungen an – gleichgültig, ob sie im stationären oder im ambulanten Bereich erbracht werden.

Wir wollen das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) weiter entwickeln: Künftig muss die Qualität der Leistungen und die Behandlungsergebnisse eine größere Rolle spielen. Zusätzlich sind die Kosten für die Vorhaltung von Sozialdiensten und Notfallversorgung einzubeziehen. Zudem müssen Personal- und Sachkosten angemessen mit einfließen. Personalbedarf und -ausstattung in pflegerischen und therapeutischen Versorgungsbereichen müssen neu ermittelt und entsprechend angepasst werden. Das bedeutet auch, dass Finanzmittel, die für die Pflege bestimmt sind dort auch ankommen.

Neben einer finanziellen Besserstellung der Pflegeberufe bedarf es auch einer substantiellen Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Nötig sind eine familienfreundliche Arbeitszeitorganisation, mehr Teamorientierung und gleichberechtigte Zusammenarbeit der verschiedenen ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe. Zudem wollen wir Maßnahmen zur Vermeidung von psychischen Erkrankungen und dauerhafter körperlicher Überbelastung befördern. Wir fordern eine Anti-Stress-Verordnung und die konsequente Umsetzung bestehender Arbeitsschutz- und Arbeitszeitbestimmungen voranbringen.“

Ein wahres Sammelsurium an Themen in diesem ÄA. Er beginnt mit ein bisschen wenig konkreten Schwarz-Gelb-Bashing, gefolgt von einer erneuten Forderung nach einem AUflösen der Grenzen zwischen ambuulantem und stationären Sektor in Deutschland. Es schließt sich an die Reform der aktuellen DRG-Vergütung hin zu einem Vergütungssystem, dass v.a. auch die Behandlungsqualität honoriert (siehe oben). Abschließend sollen noch die Arbeitsbedingungen im Gesundheitssystem konsequenter verbessert werden.

Für mein Empfinden ein wildes Durcheinander, in dem kein einziger Gedankengang wirklich ausgeführt wird. Das ist aber auch das einzige Manko an diesem ÄA, die Forderungen an sich machen alle Sinn.

Telemedizin aus dem Programm streichen

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

Zeile 161 bis 163 streichen

von  „Zudem wollen wir ….“ bis „… gewährleisten“.

Die BAG möchte mit diesem ÄA das bloße Nennen im Wahlprogramm von Telemdizin /E-Health/wie auch immer man es nennen mag verhindern, weil es in ihren Augen den falschen Schwerpunkt setzt und große Teile der E-Medizin sehr umstritten sind.

Da Telemedizin einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung auch in Zulunft leisten kann, ist dieser ÄA  in unseren Augen eher Ausdruck des Technikskeptizismus großer Teile der Grünen denn das Ergebnis einer grundlegenden Analyse dessen, was für eine auch in Zukunft sichergestellte ambulante ortsnahe Versorgung notwendig wäre…

Mehr qualitätsorientierte Vergütung im Gesundheitswesen

AntragstellerInnen: Fred Konrad (KV Zweibrücken) u.a.

S. 71, nach Zeile 166 eifügen:

Vergütungen im ambulanten und stationären Bereich sind umso höher, je mehr Untersuchungen und Behandlungen bei möglichst vielen PatientInnen mit möglichst schwerwiegenden (Verdachts-) Diagnosen durchgeführt werden. Dies führt zu unnötigen Belastungen für die PatientInnen und zu unnötigen Kosten für die Versichertengemeinschaft. Wir wollen dieser Entwicklung mehr qualitätssichernde Maßnahmen und mehr qualitätsorientierte Vergütungsbestandteile entgegensetzen.

Dieser Änderungsantrag ist die konstruktivere Variante der bereits durch Thomas Weigel u.a. geäußerten Kritik am aktuellen Vergütungssystem mittels diagnosis-related groups (DRG). Auch dieser Antrag stellt zwar nur sehr vage Forderungen, gibt aber wenigstens eine Stoßrichtung vor: Das Vergütungssystem soll reformiert werden hin zu Strukturen, in denen statt Fehlanreizen zur Mengenausweitung Behandlungsqualität erfasst und vergütet wird. Das klingt gut und ist richtig, würde allerdings auch von fast jedem Verband unterschrieben werden.

Elektronische Gesundheitskarte ablehnen

AntragsstellerInnen: Edith Ailinger (KV Reutlingen)

In Zeile 161 einfügen:

Die elektronische Gesundheitskarte reiht sich ein in eine Reihe von verzichtbaren  milliardenteuren Großprojekten. Der Nutzen dieser Karte ist fraglich und in seinen Risiken unüberschaubar. Ein Ziel dieses Projektes ist die Speicherung sensibler Patientendaten auf zentralen Rechnern unter Zugriff diverser Beteiligter des Gesundheitswesens. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass es zahlreiche Datenlecks in hochsicherheitsgeschützten Großrechnern gab. Die Grünen fordern daher dieses Projekt zu Gunsten des Ausbaus einer dezentralen digitalen Vernetzung zu stoppen.

Der Antrag ist hier nicht ganz eindeutig. Fordert er lediglich eine Umgestaltung der Sicherheitsarchitektur hinter der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), oder aber eine komplettes Einstampfen des Projekts eGK zu Gunsten von dezentralen Insellösungen? Letzteres ist bereits Plan der Telematik-Infrakstruktur. Der Zugriff wird mehrstufig gesichert und die Daten werden dezentral beim jeweiligen Erheber gespeichert.

Wissenschaftlichkeit auch bei alternativmedizinischen Verfahren

AntragstellerInnen: KV Hagen

In Z. 165/166 ist die Formulierung „unter Einbeziehung anerkannter alternativer Behandlungsmethoden“ mit dem Adjektiv „wissenschaftlich“ zu ergänzen. Die Formulierung soll lauten: „unter Einbeziehung wissenschaftlich anerkannter alternativer Behandlungsmethoden.“

Man muss sagen: Der KV Hagen ist mutig. Die bei der zu Grunde liegenden Fragestellung zu führende Debatte würde die BDK vermutlich sprengen – deswegen wird im Vorfeld alles versucht werden, diesen Antrag wegzuverhandeln. Wir dürfen gespannt sein, wie das Verhandlungsergebnis aussieht  –  wir würden uns sehr freuen, wenn es das Wort “wissenschaftlich” in das definitive Programm schafft; )

PatientInnensicherheit auch beim Einsatz von Medizinprodukten garantieren

AntragsstellerIn: Christian Hohn (KV Olpe)

Einfügen nach „beteiligten Akteuren wahrnimmt“:

“Das bestehende Zertifizierungs- und Überwachungssystem für Hochrisiko-Medizinprodukte muss grundlegend überarbeitet werden und für Hochrisiko-Medizinprodukte ein echtes Marktzulassungsverfahren eingeführt werden. Das betrifft auch eine Gruppe Medizinprodukte aus der Klasse IIa. Die Hersteller und Anwender müssen entsprechende Haftpflichtversicherungen haben.”

Sehr richtige Forderung, die aber in etwas anders akzentuierter Formulierung schon im Entwurf enthalten ist (Zeilen 167 – 173).

Korruption im Gesundheitswesen

AntragstellerInnen: Julian Mütsch (KV Leipzig) u.a.

Einfügen nach Zeile 182:

Die Bekämpfung von Korruption braucht klare Gesetzgebung mit konsequenter Durchsetzung, um die Manipulation im Gesundheitssystem durch nicht am Patientenwohl orientierte Einflüsse, u.a. Bestrebungen von Pharma- und MedizinprodukteherstellerInnen, endlich zu beenden. Hierzu gehört die Einführung eines Straftatbestandes für Korruption durch niedergelassene MedizinerInnen, der Ausbau unabhängig finanzierter medizinischer Forschung und ein Weiterbildungswesen frei von wirtschaftlicher Beeinflussung.

 

Bei diesem ÄA sind beide BlogautorInnen MitantragstellerInnen, deswegen hier kein neutraler Kommentar: Grundsätzlich geht es aber darum, im Gegensatz zur Bundesregierung eine strafgesetzliche Regelung der Korruption durch niedergelassene ÄrztInnen zu fordern. Vorteil: Im Fall eines Tatbestandes gemäß StGB können Staatsanwaltschaften auch von sich aus tätig werden.

Transparenz im Gesundheitswesen

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

 Nach Zeile 182 einfügen:

„Medizinische Forschung im Gesundheitswesen muss transparent gestaltet werden. Dazu ist es notwendig, Abhängigkeiten von DrittmittelgeberInnen in der Forschung  konsequent offen zu legen.  Und die Erkenntnisse aus öffentlich finanzierter Forschung frei verfügbar zu machen. Alle Resultate klinischer Arzneimittelstudien sollen künftig unabhängig von ihrem Ergebnis konsequent offengelegt werden. Forschungsprojekte zur spezifischen Verträglichkeit von Arzneimitteln bei Kindern, sowie der geschlechterspezifischen Verträglichkeit müssen ausgebaut werden. Pharmawerbung und -sponsoring wollen wir deutlich einschränken. Im Sinne der Transparenz setzen wir uns ebenfalls für mehr pharmaunabhängige Fort- und Weiterbildungen ein.“

Prinzipiell eine gute Forderung, die auch in anderen ÄA geäußert wird, problematisch an diesem Antrag ist jedoch ein Detail:Der Antrag fordert einer Veröffentlichung von allen Ergebnissen pharmako-klinischer Forschung, und vergisst alle anderen klinischen Forschungsprojekte zu Medizinprodukten, Versorgungsforschung etc. Insgesamt versteift sich der Antrag zu sehr auf sein Pharma-Feindbild, und vergisst dabei die insgesamt ähnlich agierenden HerstellerInnen von Medizinprodukten.

Kontrolle der medizinischen Leistungserbringung

AntragstellerInnen: KV Holzminden

Einfügen eines Satzes:

“Ärzte müssen ihre Leistungen vor der Abrechnung mit den Krankenkassen vom Patienten quittieren lassen.”

Sinnvolle Detailforderung, die aber vielleicht nicht explizit im Wahlprogramm stehen muss.

ÄA-Paket zur Privaten Krankenversicherung

AntragstellerInnen: Gabriela Seitz-Hoffmann (KV Weilheim-Schongau) u.a.

Zeile 15 – 16: Den Satz: „Dazu kommen eine schlechtere gesundheitliche Versorgung und längere Wartezeiten auf Arzttermine“ streichen.

Zeile 106 – 107: Den Satz „Die etwas 10 % Privatversicherten werden privilegiert und erhalten Vorzugsbehandlungen.“ streichen.

Zeile 109 – 110: Die Worte „meist unterdurchschnittliches“ streichen.

Zeile 129 -134: „Die grüne … Regeln:“ ersetzen durch:

Die grüne Bürgerversicherung ist keine Einheitsversicherung. Sowohl  die gesetzlichen als auch private Krankenversicherer können die Bürgerversicherung anbieten. Der Wettbewerb unter den Anbietern darf dabei nicht nur über den Beitragssatz, sondern soll vor allem über die Qualität und Patientenorientierung geführt werden. Die Krankenversicherungen als Interessenvertreter sollen das Wohl jedes einzelnen Mitglieds im Blick haben. Keinesfalls darf es eine Risikoselektion geben.

Weiter mit: Versicherte dürfen wegen ihres Alters, ihres Geschlechts oder möglicher Vorerkrankungen nicht benachteiligt werden. Die Beiträge sind strikt einkommensbezogen zu erheben. Zuzahlungen werden abgeschafft.

Relativ selbsterklärend. Die AntragstellerInnen möchten alle Formulierungen streichen, die eine Vorzugsbehandlung von Privatversicherten im aktuellen System beschreiben. Sie weisen in der Begründung teilweise zu Recht auf die höhere Anzahl unnötiger Untersuchungen bei PKV-Versicherten im Vergleich zu gesetzlich Versicherten hin. Insgesamt aber ein wenig nachvollziehbares Antragspaket mit niedrigen Erfolgaussichten.

Die Positivliste

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

 nach Zeile 180 nach „…zu veröffentlichen.“ einfügen:

„Wir treten für eine Positivliste ein. Diese bündelt die so gewonnenen Erkenntnisse und trägt damit zu einer mehr am medizinischen als am wirtschaftlichen Nutzen orientierter Arzneimittelforschung bei.“

Die Positivliste wäre eine begrüßenswerte Einrichtung, die das Verschreibungsverhalten in Deutschland noch weiter rationalisieren, und damit preisgünstiger gestalten könnte. Der zweite Satz des ÄA ist allerdings ziemlich krude und am Kern der Bedeutung einer Positivliste vorbei…

Menschen ohne Papiere im Gesundheitssystem (2 Anträge)

AntragstellerInnen: BAG Migration & Flucht

In den Zeilen 190-192 ersetze:

Die Barrieren medizinische Leistungen zu nutzen, wollen wir für Menschen mit Migrationsgeschichte abbauen. Für Flüchtlinge muss zumindest der Zugang zur gesundheitlichen Grundversorgung gesichert sein.

durch:

Wir wollen eine interkulturelle Öffnung der gesundheitlichen Regeldienste und falls erforderlich ein herkunftssprachliches Beratungsangebot. Für Menschen “ohne Papiere” muss zumindest der Zugang zur gesundheitlichen Grundversorgung gesichert sein.

beziehungsweise

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

In Zeile 191 “zumindest” streichen, so dass der Satz jetzt heißt:

„Für Flüchtlinge muss der Zugang zur Gesundheitsversorgung gesichert sein.“

und nach „gesichert sein.“ folgenden Satz ergänzen:

„Das gilt auch für Menschen ohne gültige Papiere.“

Besseres Wording ist immer zu begrüßen.

Und nochmal: Die Änderungs der Vergütungssysteme im Gesundheitswesen

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

vor Zeile 193 einfügen:

„Wir wollen den Patientennutzen – dabei vor allem die Verbesserung der Lebensqualität – in den Mittelpunkt stellen, und deshalb stärker die Behandlungsergebnisse vergüten und nicht ausschließlich den Umfang an Behandlungen.“

Eine Forderung, zu der mehrere ÄA existieren (s.o.), die so wichtig ist, dass selbst die BAG Soziales zwei ÄA zum Thema stellen musste; )

PatientInnenrechte stärken

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

Zeile 201 ergänzen: (Ergänzungen gegenüber dem Entwurf sind unterstrichen)

„Darüber hinaus sind eine Stärkung der Patientenrechte sowie die Rechte der PatientenvertreterInnen in den Gremien der Selbstverwaltung erforderlich. Die Patientinnen und Patienten müssen bei Behandlungsfehlern mehr Rechte vor Gericht erhalten.

Prinzipiell richtige Forderung, auch wenn hier schwammig bleibt welche “Gremien” konkret gemeint sind – nur der gemeinsame Bundesausschuss, oder sind z.B. auch die KVen gemeint? Zu den PatientInnenrechten bei Behandlungsfehlern haben wir übrigens auch hier gebloggt; )

Die Situation von Hebammen und Geburtshelfern

Initiiert von Anja Siegesmund (KV Jena) u.a.

Einfügen in Zeile 211 nach …Alltag der Menschen. (…)
„Das beginnt schon unmittelbar mit der Geburt. Wir wollen einen guten Start ins Leben für alle Kinder. Deshalb wollen wir Hebammen stärken, ihre Arbeit besser entlohnen und dem Berufsstand mehr Anerkennung verleihen.“

Die AntragstellerInnen weisen zu Recht auf die vielfältigen Probleme in der aktuellen geburtshilflichen Versorgung hin. Allerdings ist der Antragstext reichlich unkonkret, und es ist fraglich, ob Geburtshelfende in dieser Form herausgestellt werden sollen, ohne dass andere Berufsgruppen wie Pflegende, die ebenfalls unter sehr großem Druck stehen, auch gesondert bedacht werden.

Weniger Barrieren für männliche Patienten

AntragstellerInnen: Bundesfrauenrat

In Zeile 219 einfügen:

„Gerade Männer werden noch nicht in ausreichendem Maße von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Prävention erreicht. Auch hier müssen spezifische Angebote bereitgestellt werden.“

Sehr richtig, wenn auch ein bisschen sehr allgemein formuliert.

Eine Widerspruchsregelung in der Organspende

AntragstellerInnen: KV Holzminden

Einfügen von zwei Sätzen (nach Z. 230):

Wir wollen das Transplantationsrecht dahingehend ändern, das von einer grundsätzlichen Spendenbereitschaft ausgegangen wird. Das Widerspruchsrecht der Bürger muss abgefragt werden.

Ja. Kann mensch immer wieder diskutieren. Aber nicht bei einer BDK mit 183 Seiten Wahlprogramm, die zu beschließen sind. In einem solchen Kontext muss eine ethische Debatte scheitern.

Die Freiheit, sich gegen eine Organspende zu entscheiden

AntragstellerInnen: BAG ChristInnen

Nach „wahrnimmt“ ist zu ergänzen: Die Freiheit, sich gegen eine Organspende zu entscheiden, wollen wir diskriminierungsfrei aufrechterhalten. Ferner sollen alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die Prozedur der Organentnahme sowie über die Problematik der Hirntod-Definition und –Diagnose sowie über die daraus sich ergebenden Risiken informiert werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ChristInnen spricht hier in grober Verkehrung der aktuellen Situation davon, dass Menschen die sich in Deutschland gegen eine Organspende entscheiden diskriminiert würden. Aber gut, man kann natürlich immer nochmal aufschreiben was gerad nicht das Problem ist.

Zusammen mit dem vorher angesprochenen ÄA wird das hier ein netter Zweikampf. Abgesehen von der interessanten Wortwahl widerspricht der zweite ÄA aber auch nicht wirklich der Beschlusslage. Entweder wird er übernommen oder zusammen mit dem oberen abgelehnt.

Hospize ausfinanzieren

AntragstellerInnen: KV Mark

an Zeile 231 anfügen:

Und ist bewusst, wie wichtig die weitere Entwicklung der Palliativ-Medizin ist, ebenso sind uns die Probleme in der Förderung und Finanzierung von Hospizen und der Hospizbewegung bekannt. Jeder soll die Möglichkeit erhalten, in Würde bis zuletzt zu leben, egal mit welchem sozialen oder ethnischen Hintergrund. Deshalb fordern wir die kostendeckende Finanzierung der Hospizarbeit.

Auch hier wieder: Richtige Forderung, aber dann doch ein bisschen ZU vage formuliert.

Die Versorgungsqualität im Bereich der psychiatrischen Erkrankungen verbessern

AntragstellerInnen: BAG Arbeit Soziales Gesundheit

Nach Zeile 223 einfügen:

„Psychische Gesundheit verbessern

Immer mehr Menschen benötigen aufgrund einer psychischen Krise oder einer schweren psychischen Störung Hilfe und Therapie. Grund dafür sind auch die zunehmenden psychischen Belastungen vor allem bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter und hohe Belastungen am Arbeitsplatz. Wir brauchen mehr umfassende gemeindenahe ambulante Angebote, bessere Übergänge zwischen stationärer und ambulanter Versorgung, vermehrt Angebote zur integrierten Versorgung sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits- und Sozialberufen. Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren sollen auch in der ambulanten Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Präventionsangebote sind auch für die psychische Gesundheit zu entwickeln und umzusetzen.

Wir treten für Behandlungsformen ein, die auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang setzen. Grüne Politik hat zum Ziel, dass Bund und Länder unter Einbeziehung aller AkteurInnen einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung bei psychischen Erkrankungen entwickeln. Wir unterstützen die engagierte Arbeit der Selbsthilfe und setzen uns für einen vorurteilsfreien Trialog zwischen Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und professionell in der Psychiatrie Tätigen ein.“

Die an anderer Stelle bereits formulierten Forderungen werden hier noch einmal für den Bereich der psychiatrischen Erkrankungen niedergeschrieben. Kann man machen. Abgesehen davon: Ein <3 für “wissenschaftlich anerkannte” Verfahren; )

Gesundheitsversorgung als Teil globaler Verantwortung

AntragstellerInnen: Janosch Dahmen, David Herr

Es soll nach Zeile 182 eingefügt werden:

„Uns ist insbesondere im Rahmen unserer globalen Verantwortung die freie Verfügbarkeit der Erkenntnisse aus öffentlich finanzierter Forschung wichtig. Den weltweiten Zugang zu Medikamenten wollen wir fördern und dabei mögliche Hemmnisse durch das Patentrecht berücksichtigen. Unsere öffentlichen Forschungseinrichtungen stehen hier in einer besonderen Verantwortung und sind aufgerufen, sozialverträgliche Lizenzierungs- und Vertriebsmodelle zu entwickeln.“

Die Autorin unterstützt diesen Antrag und kann deshalb nicht neutral kommentieren. )

3 thoughts on “Die gesundheitspolitischen Änderungsanträge zum grünen Wahlprogramm 2013”

  1. Vielen Dank für die tolle Arbeit. So einen ausführlichen Erklärbär-Text hätte ich jetzt gerne zu jedem Teil des Wahlprogramms von dem ich wenig bis keine Ahnung habe 🙂

  2. Jörg Benter (LAG Gesundheit NRW)

    Klasse Zusammenfassung, gut kommentiert! Daumen hoch für Eure tolle Arbeit

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