Es ist wahrlich spannend – da werden für den Bundeskongress der Grünen Jugend in Bremen am kommenden Wochenende drei gesundheitspolitische Anträge gestellt – und jeder von ihnen wird mit mindestens einer Globalalternative überzogen. Egal ob der Antrag V-14 zu Depression in den Medien (der auch Passagen zur ärztlichen Schweigepflicht enthält), V-13 zur (Wieder-)Einführung der Impfpflicht oder der Antrag V-09 zur Abschaffung der Kostenerstattung homöopathischer Anwendungen durch die gesetzliche Krankenversicherung: Es gibt mindestens eine Globalalternative für jeden dieser Anträge. Nun könnte man es sich in der Analyse einfach machen und sagen, dass die gesundheitspolitischen Fronten in der Grünen Jugend besonders verhärtet sind und aus diesem Grund sich diametral gegensätzliche Positionen auch in unversöhnlichen Globalalternativen gegenüber stehen. Oft jedoch gibt es eine einfachere Erklärung für Globalalternativen auf Bundeskongressen: Die Faulheit der Änderungsantragsschreiber_innen. Statt mit konkreten Änderungsanträgen zu einzelnen Punkten einen differenzierenden Prozess der Kompromissfindung des Plenums vorzubereiten begnügt man sich mit dem Konzept des kompletten Gegenentwurfes, der dem Plenum aufzwingt, sich für eine der beiden Seiten zu entscheiden. Letzteres scheint vor allem für V-14 zu gelten:
V-14 “Gegen die Stigmatisierung von Menschen mit Depression”
Dieser Antrag greift die problematische Medienberichterstattung und irrigen Forderungen nach Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht im Zuge des Absturzes des Germanwings-Flugzeuges auf. Die Grüne Jugend Niedersachen als Antragstellerin fordert eine differenzierte Darstellung von Depression als Erkrankung und eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen zur Schweigepflicht. Sicherlich hat der Antrag inhaltliche Mängel, zum Beispiel wenn er Begriffe wie “Depressions-Quote” nutzt oder die Korrelation zwischen psychischen Erkrankungen und Suizidversuch als Kausalität darstellt. Die Globalalternativen korrigiert diese inhaltlichen Mängel jedoch nicht, sie ersetzt sie leider lediglich mit anderen inhaltlich problematischen Aussagen: Sätze wie “Auslöser für Suizide sind meist akute Krisen oder Ereignisse, nicht Depressionen.” sind in dieser Schlichtheit für den Laien-LeserIn sehr missverständlich – psychische Erkrankungen sind ein bedeutender Risikofaktor für das Auftreten von Suizidversuchen.
Vor allem aber stimmt diese Globalalternative in ihren politischen Forderungen mit denen des Originalantrags weitgehend überein und übernimmt sogar wortwörtlich Sätze aus diesem: Warum man bei quasi gleichlautenden Forderungen statt einzelnen Änderungsanträgen eine Globalalternative schreiben muss wissen wahrscheinlich nur die Antragsteller_innen selbst.
Darüber hinaus existiert eine weitere Globalalternative von Lara Bochmann: Diese ist derart allgemein gehalten, dass sie die Rolle von Medien oder die Frage der Schweigepflicht nicht mehr konkret benennt. Formuliert wird hier eher eine diskriminierungsfreie Herangehensweise an psychische Erkrankungen per se als eine konkrete Antwort auf die aktuellen Diskussionen um Schweigepflicht und Medienethos. Kann man machen, ist aber eben eine komplett andere Ebene.
V-13 “Gesundheitsschutz statt Ideologie – Impfpflicht flächendeckend einführen!”
Oha, ein Antrag zur Impfpflicht-Debatte. Auch dieser Blog hat sich bereits ausführlich zum Thema geäußert. Der Antrag fordert eine “Impfpflicht”, in der Begründung wird jedoch deutlich, dass er den Begriff breiter definiert als in der politischen Diskussion aktuell eigentlich üblich: Hier wird sowohl eine Kopplung von Kindergeldzahlungen wie aktuell in Australien praktiziert, als auch eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht, wie sie in Deutschland bis in die 80er Jahre für Pocken existierte (auch dies wird im Antragstext falsch datiert) pauschal als “Impfpflicht” bezeichnet. Damit hat auch dieser Antrag doch deutliche inhaltliche Schwachpunkte, denn seine eigentliche Forderung bleibt nach Lesen der Begründung unklar.
Auch zu V-13 wurde eine Globalalternative eingereicht: Während selbst in dieser beispielsweise die Tetanus-Schutzimpfung “nicht zur Diskussion gestellt” wird, lehnen die Autor_innen eine verpflichtende Impfung für folgende Erkrankungen ab:
Bei Kinderkrankheiten, wie Röteln, Mumps, Windpocken, Keuchhusten und auch Masern hingegen, die für Kinder in Deutschland nach dem ersten Lebenshalbjahr und vor der Pubertät zwar eine unangenehme, in der Regel aber keine gefährliche Krankheit mehr sind, lehnen wir, zumindest für diesen Zeitraum, eine Impfpflicht ab.
Mit diesem Satz disqualifiziert sich die gesamte Globalalternative. Maserninfektionen führen regelmäßig in zwei bis drei von 1000 Fällen zum Tod, Rötelninfektionen der schwangeren Mutter führen zu schweren Augen-, Hirn und Herzfehlbildungen beim Fetus; Mumps-Infektionen führen zu Schwerhörigkeit und Unfruchtbarkeit. Eine Impfpflicht für Windpocken jedoch hat noch fast niemand gefordert, allein diese in diesem Antrag in einer Reihe mit einer Maserninfektion zu nennen zeugt von der groben Unwissenheit der Autor_innen. Des weiteren wird behauptet, alle Impfungen böten nur kurzfristigen Schutz – allein ein Blick in den Impfkalender hätte hier zeigen müssen, dass diese Aussage nicht haltbar ist und bei einer Vielzahl aktuell empfohlener Impfungen nach ein- bis zweimaliger Auffrischimpfung von einem lebenslangen Schutz ausgegangen werden kann. Gegenbeispiel mit immer wieder notwendigen Auffrischimpfungen ist Tetanus – aber diese Impfung wollen die Antragsteller_innen ja ausdrücklich in Frage stellen. Anschließend wird zu allem Überfluss behauptet, “natürliche Infektionen” böten hingegen lebenslangen Schutz – es gehört schon viel Selbstbewusstsein dazu, derartige Behauptungen, die mit zwei Google-Suchen auch für Laien zu widerlegen sind, überhaupt zu Papier zu bringen. Zu den abschließenden Auslassungen, eine “masernfreie Gesellschaft” zöge “nicht unerhebliche Probleme nach sich” will man sich gar nicht mehr äußern – diese Globalalternative, man kann es nicht anders sagen, ist mutwillige, gefährliche Fehlinformation von GJler_innen.
Vor diesem desaströsen Hintergrund muss man den Änderungsantragssteller_innen um Theresa Kalmer ja fast dankbar sein, die in ihrem Änderungsantrag lediglich eine Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage fordern.
V-09 “Keine Kostenerstattung homöopathischer Leistungen”
Bei diesem dritten Antrag bin ich nicht unvoreingenommen – nicht nur ist er aktuelle Beschlusslage der Grünen Jugend Thüringen, sondern habe ich auch damals an der Erstellung des Antragstextes mitgewirkt.
Kurz zusammengefasst wird gefordert, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung nur Behandlungsformen finanziert werden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist (wohl wissend, dass man über die Konstrukte “Wissenschaft”, “Wirksamkeit” etc. lebenslang diskutieren kann).
Weil es ein gesundheitspolitischer Antrag ist, gibt es natürlich auch hier eine Globalalternative: Auch hier wird eine Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage gefordert, in der die gesetzlichen Krankenkassen selbst entscheiden dürfen, ob sie Homöopathie finanzieren wollen, um neue Versicherte zu werben. Die Antragsteller_innen behaupten, es gäbe “Indizien für die Wirksamkeit” von Homöopathie und sie schlagen eine gemeinsame Kommission von Ärzt_innen und Homöopath_innen zur Wirksamkeitsbewertung vor. Lustig nur, dass genau eine solche Kommission durch das Schweizer Gesundheits-Bundesamt bereits eingesetzt wurde – und selbst diese Kommission im Beisein der Alternativmediziner_innen zu dem Schluss kam, dass die allgemeine Krankenversicherung Homöopathie nicht finanzieren sollte. Begründet wird die Forderung nach Weiterfinanzierung von Homöopathie in der Gesetzlichen Krankenversicherung außerdem mit dem “Selbstbestimmungsrecht” des einzelnen Versicherten. Das ist ein bisschen pittoresk, denn im System der Sozialversicherung ist neben den verbrieften Rechten der Einzelnen vor allem bedeutsam, was für die Gemeinschaft der Versicherten als breit akzeptierte Grundlage für eine solidarische Ausfinanzierung von persönlichen Risiken gesehen werden kann. Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung sieht das Sozialgesetzbuch konkret vor, dass solidarisch finanzierte Therapien sowohl wissenschaftlich als auch wirtschaftlich sein müssen, um erstattungsfähig zu sein – die Sonderregelung für Homöopathie stellt seit den rot-grünen Regierungsjahren eine inkonsistente Sonderregelung dar. Wenn man der Logik der Autor_innen der Globalalternative folgte, dann müsste man das Recht auf Selbstbestimmung über die im Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsätze stellen – mit dem Ergebnis, dass man alle individuellen Heilungsansätze aus der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren müsste, dass sie von allen Sozialversicherungspflichtigen solidarisch mitfinanziert werden müssten unabhängig davon, ob sie wirksam sind oder nicht. Das kann wohl kaum im Interesse der Grünen Jugend sein.