Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag hat heute (03.07.2024) Fördermittel von mehr als 47 Millionen Euro im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms für 147 Projekte freigegeben. Davon fließen mehr als 12 Millionen Euro in die ostdeutschen Bundesländer und über 4 Millionen nach Sachsen.

Dazu Paula Piechotta, Grünes Mitglied im Haushaltsausschuss:

Besonders erfreulich ist, dass zahlreiche ostdeutsche Denkmalschutzprojekte vom Bund unterstützt werden, darunter allein 11 aus Sachsen. An den geförderten Projekten wird die Vielfalt denkmalgeschützter Gebäude deutlich: von der Nikolaikirche als Epizentrum der Friedlichen Revolution, bei dem die Außenmauern endlich trockengelegt werden müssen, über das Leipziger Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst Kohlrabizirkus, bei dem ebenfalls Wasser in den unteren Geschossen die Bausubstanz bedroht, bis zur Villa Sack in Grünau als Zeugnis der reichen Industriemetropole Leipzig am Übergang zum 20. Jahrhundert. Mit dieser Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des wertvollen Baudenkmal-Erbes in Sachsen und damit unserer gemeinsamen Identität.

Die Denkmalschutz-Projekte aus Sachsen im Einzelnen mit der Fördersumme:

Bad LausickRittergut Ebersbach408.547,22 €
BannewitzSchloss Nöthnitz344.973,00 €
ChemnitzGleisanlagen430.000,00 €
HerrnhutKirchensaal Herrnhuter Brüdergemeine346.253,00 €
LeipzigSack‘sche Villa492.660,00 €
LeipzigKohlrabizirkus425.000,00 €
LeipzigNikolaikirche950.000,00 €
LichtenbergKirche147.977,00 €
Oberschöna OT BräunsdorfSchul- und Bethaus47.221,00 €
PlauenMarkuskirche368.555,00 €
WülknitzSchlosskapelle Tiefenau115.697,00 €

Steckbriefe einzelner Projekte:

Nikolaikirche
Zur Ausbesserung des äußerst schlechten Zustands der Bausubstanz, der sich im Besonderen an den Schäden der stark feuchtigkeitsbelasteten Sockelzone zeigt, hat die Kirchgemeinde umfassende Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die nun gefördert werden. Durch diese wird für die größte und älteste noch bestehende Kirche in Leipzig mit ihrer wichtigen historischen Bedeutung rund um die Friedensgebete der Friedlichen Revolution eines der größten Probleme für den Bestand des Bauwerks beseitigt.

Sack’sche Villa
Die schlossähnliche Villenanlage und die umgebene Gartenanlage aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg sind von besonderer baukünstlerischer und städtebaulicher Bedeutung, gerade da die Bausubstanz und die bauzeitliche Ausstattung bis in die Details hinein im Original erhalten sind. Durch die Förderung werden die Schäden an der Fassade, vor allem in den Putzflächen, der Kunststeinbereiche und der Fenster ausgebessert, um weitere Abplatzungen an der Fassade, Wassereintritt zwischen den Fensterflügeln und somit Schäden am Gesamtgebäude zu verhindern. Bereits in der letzten Förderrunde 2023 gehörte die Sack’sche Villa zu den geförderten Projekten. Die denkmalgerechte Dachsanierung wurde mit 442.115 Euro unterstützt.

Kohlrabizirkus
Gefördert wird die Sanierung beziehungsweise der Neubau der Einfahrtsbrücken in die Kuppelhallen, die aufgrund jahrzehntelanger Vernachlässigung und stehenden Wassers einen äußerst schlechten baulichen Zustand aufweisen. Die aktuell 10 Brückenbauwerke und der Tiefhof sind nicht nur Teil des Denkmals, sondern müssen auch für verschiedene Nutzungen wie Zugang und Fluchtweg für Personen sowie als Transportweg für Lastkraftwagen erhalten werden. Der Erhalt der Brücken ist für die geplante Nutzung des Gebäudekomplexes als Eissportzentrum und kulturelle Veranstaltungshalle essenziell.
Für die Erneuerung der Kuppelverglasung sowie die Sanierung des Flachdaches der Südkuppel wurden bereits 2023 in der letzten Förderrunde 300.000 Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt.

Hintergrund zum Denkmalschutz-Sonderprogramm

Seit 2009 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien rund 500 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Damit konnte der Bund dringende Sanierungsarbeiten an fast 3.000 kulturell bedeutsamen Denkmälern sowie historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglichen.

Das förderpolitische Ziel des Denkmalschutz-Sonderprogramm ist die Erhaltung von Kulturdenkmälern und historischen Orgeln, als Teil des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sie wird durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter ergänzt.

Eine Karte mit allen geförderten Projekten in Sachsen in dieser Legislatur: https://paulapiechotta.de/effekte-fuer-sachsen/