1 Die Risikoselektion
Die Private Krankenversicherung (PKV) sucht sich ihre Versicherten aus. Sie akzeptiert in der Regel nur gut verdienende, junge Menschen ohne Vorerkrankungen. Sie berechnet die Einstiegs-Tarife anhand von Beruf, Gehalt, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Ihr Geschäftsmodell beruht darauf, dass nur Menschen mit unterdurchschnittlichem Gesundheitsrisiko bei ihr versichert sind. Selbst wenn, wie jüngst von Daniel Bahr gefordert, gesetzliche Einschränkungen wie die Pflichtversicherungsgrenze entfielen, würde die PKV immer noch einem Großteil der Gesellschaft keinen Versicherungsvertrag anbieten: Jeder Mensch mit Vorerkrankungen oder gesundheitlich zu stark gefährdenden Berufen würde von der PKV nicht angenommen werden. Damit ist sie kein Modell, das für eine gesamte Gesellschaft als Versicherungsmodell dienen könnte. Eine Ausweitung der PKV hat nur eine Konsequenz: Dass der gesetzlichen Krankenversicherung weitere vergleichsweise gesunde Versicherte entzogen werden und sich dort die Tarife für alle verteuern, die das Pech haben schon in jungen Jahren erkrankt zu sein oder leider keinen Bürojob zu haben.
2 Das Konterkarieren des Versicherungsprinzips
Anschließend ist die/der Privatversicherte Teil eines bestimmten Tarifes seiner Privaten Kasse. Es ist nicht so, dass alle Privatversicherten eines Privaten Krankenversicherers als eine Gruppe gemeinsam die Risiken trügen, vielmehr wird die meist ohnehin kleine Versichertengruppe noch einmal aufgeteilt in verschiedene Tarifgruppen die unterschiedlich hohe Risikogruppen repräsentieren. Typisch ist die Konstellation, in der alle älteren Versicherten in einem Tarif zusammengefasst sind und untereinander alle Risiken tragen müssen, während neu Angeworbene in einem eigenen Tarif aufgenommen werden, dessen Gesamtkosten durch das junge Alter seiner Mitglieder extrem niedrig sind.
Damit werden die einzelnen Tarife des privaten Versicherers noch anfälliger für hohe Ausgabenschwankungen und Beitragserhöhungen, da sich die vorhandenen Risiken nur auf eine sehr kleine Zahl von Versicherten verteilen. Mit dieser Risikokumulation stellen sie das Gegenteil von dem dar, was eine Versicherung eigentlich leisten soll: Das Verteilen von Risiken auf Viele.
3 Die Abwesenheit jeglicher Kostenkontrolle
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die PKV kaum Möglichkeiten, ihre Leistungskosten zu kontrollieren. Während gesetzliche Versicherer aufgrund ihrer Marktmacht enorme Rabattverträge aushandeln können, mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen Rechnungen von Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern überprüfen und Geld zurückverlangen dürfen sowie integrierte Versorgungsverträge beispielsweise mit HausärztInnen abschließen können, scheitern die PKV-Anbieter bislang an jeglicher Kostenkontrolle. Einzelne Versuche beispielsweise von Disease-Management-Programmen in der PKV versandeten kläglich.
Da sie hier versagen, bedienen sie sich vor allem zweier alternativer Mechanismen, um weiterhin Gewinne erwirtschaften zu können: Sie erhöhen ihre Beiträge oder aber sie muten ihren Versicherten deutliche Leistungseinschränkungen zu – sodass diese irgendwann gar nicht mehr merken, dass sie privat versichert sind.
4 Das höhere Komplikationsrisiko von Privatversicherten
Als Ergebnis der fehlenden Kostenkontrolle ist jeder Privatversicherte, der durch die Türen eines Krankenhauses oder einer Praxis tritt, ein potentieller Blankoscheck für den Arzt. Wie stark dies ausgenutzt wird hängt von den beteiligten Kliniken und ÄrztInnen ab, doch jeder Angestellte im Gesundheitssystem kennt die unnützen Behandlungen, die überflüssigen Laboruntersuchungen und radiologischen Bildgebungen, denen Privatversicherte ausgesetzt werden. Problematisch für den Versicherten sind hier nicht nur die immensen Kosten und die viele Zeit, die sie sinnlos in diagnostischen Warteschleifen verbringen, sondern auch die damit verbundenen erhöhten Komplikationsraten. Mehr Untersuchungen, das sind beispielsweise eine höhere Wahrscheinlichkeit für Herzkatheteruntersuchungen, für Operationen, für Bildgebungen mit Strahlenbelastung. Sie alle gehen einher mit spezifischen, teilweise gravierenden Risiken für die Gesundheit der/des Versicherten. Es existieren aktuell keine wissenschaftlichen Untersuchungen dazu, inwiefern diese zusätzlichen Risiken die Vorteile von schnellerer Terminvergabe und ChefärztInnenbehandlung etc. für Privatversicherte wieder ausgleichen. Es steht jedoch zu befürchten, dass Komplikationen schwerer wiegen als zwei Wochen zusätzliche Wartezeit.
5 Unabsehbare Beitragsentwicklung für die Privatversicherten
Die PKV kann ihre Beiträge unter Berufung auf eine Unzahl verschiedener Gründe erhöhen: Unter anderem mit Verweis auf ihre Mitgliederentwicklung, die Kapitalmarkterträge, gesetzliche Änderungen. In Interpretation der wenigen belastbaren Zahlen die existieren geht man aktuell davon aus, dass die jährlichen Beitragssteigerungen der PKV jene der GKV übertroffen haben. Obwohl Anpassungen vorgenommen wurden wie beispielsweise der erleichterte Wechsel zu anderen PKV-Unternehmen und ähnliches: Wer bereits eine Erkrankung hat und nicht in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann, den wird keine andere private Krankenversicherung aufnehmen. Das trifft auf nahezu alle Menschen ab 60 Jahren zu – sie sind auf Gedeih und Verderb an ihre private Krankenversicherung gebunden und können steigenden Beitragssätzen nichts entgegensetzen außer der Erhöhung ihrer Selbstbehalte und dem Verzicht auf Leistungen.
6 Die Intransparenz der PKV
Die Zahlen zur Beitragsentwicklung in der PKV beruhen immer auf wenigen Studien anhand freiwilliger Auskünfte betroffener Versicherter. Dies ist darin begründet, dass die PKV-Anbieter nur teilweise ausgewählte Zahlen ihrer Beitragsentwicklungen veröffentlichen. Damit wird eine ausreichende und ehrliche Information für junge Menschen auf der Suche nach dem besten Versicherungsangebot behindert. Diese Wettbewerbsverzerrung macht den Fortbestand der PKV erst möglich.
7 Der Notlagentarif
Für privat Versicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können und bereits für mehrere Beitragsraten im Zahlungsrückstand sind hat die Bundesregierung im August 2013 den sogenannten “Notlagentarif” eingeführt. Sie müssen weiterhin zwischen 100 bis 125 Euro monatlich zahlen, bekommen aber bis zur Nachzahlung ihrer Beitragsschulden nur Notfallbehandlungen erstattet. Damit wird es in dieser Gesellschaft wieder normal, dass nicht alle Menschen behandelt werden, dass beispielsweise privat Versicherte im Notlagentarif kein Insulin für ihren Diabetes erstattet bekommen, aber die Kosten der Notfallbehandlung für die damit zwangsläufig entstehenden Komplikationen. Davon betroffen sein können auch Kinder in der Privaten Krankenversicherung. In der Gesetzlichen Versicherung hingegen müssen Notfallleistungen auch dann gewährt werden, wenn überhaupt kein Beitrag gezahlt wird.
8 Die Verteuerung der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die PKV
Dadurch, dass vor allem junge, gut verdienende Menschen ohne Vorerkrankungen für die PKV angeworben werden, nimmt sie damit die potentiell leistungsfähigsten Menschen aus der gesetzlichen Krankenversicherung heraus. Diese Rosinenpickerei schwächt die Gesetzliche Krankenversicherung und verteuert ihre Tarife, obwohl es die GKV ist, die vorbehaltlos der gesamten Gesellschaft zur Verfügung steht.