15.06.2023

Für die Stadt Leipzig kann das Gebäudeenergiegesetz schon mit Inkrafttreten 2024 greifen, weil dann auch der kommunale Wärmenetzplan für die Stadt vorliegt. Leipzig gehört damit zu den Kommunen, in denen Kommunal- und Bundespolitik optimal ineinandergreifen. Damit gibt es auch Planungssicherheit und die Stadt kann bereits Förderungen für die Umsetzung des Wärmeplans beantragen. Das zeigt: Es lohnt sich, dass die Grünen im Stadtrat dafür gesorgt haben, dass Leipzig diesen Wärmeplan früher als andere entwickelt. In den parlamentarischen Beratungen können sich an der Ausgestaltung noch Änderungen ergeben. Für uns Grüne steht dabei im Mittelpunkt, dass nicht nur Hausbesitzende, sondern vor allem auch Mieter_innen entlastet werden. Hintergrund: Auf Initiative der Grünen Stadtratsfraktion hat der Leipziger Stadtrat am 9. Februar 2022 den Oberbürgermeister beauftragt, einen kommunalen Wärmeplan als zentrales Werkzeug zur Gestaltung des Handlungsfelds klimaneutrale Wärme 2038 innerhalb der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, bis Ende 2023 zu erarbeiten. Das Gebäudeenergiegesetz wird nach Verabschiedung im Kabinett und der Verständigung auf Leitplanken morgen in den Bundestag eingebracht und soll vor der Sommerpause verabschiedet werden.