Warum es eine neue Abtreibungsdebatte braucht
Die deutsche Fristenregelung in ihrer heutigen Form ist 20 Jahre alt. Seit 1993 dürfen schwangere Personen innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen einen Abbruch vornehmen lassen. Dafür müssen sie aber eine Beratung nachweisen, die ausdrücklich auf eine Vermeidung der Abtreibung hinwirken soll (§ 219 StGB) und nach der mindestens drei Tage vergehen müssen bevor ein Abbruch …